Nach dem großen Erfolg des ersten Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg im September des letzten Jahres fand am 30.08.2014 das Folgeseminar erneut in den Räumen des Mitveranstalters, der BRUNATA Wärmemesser GmbH & Co. KG, in Berlin-Lichtenberg statt. Mehr als 50 interessierte Beiräte aus Berlin und Brandenburg, die in der Vielzahl bereits Teilnehmer der Kickoff-Veranstaltung waren, wurden über interessante Themenschwerpunkte, die auf den Diskussionen des Vorjahres aufbauten, unterrichtet.
In ihrer Eröffnungsrede informierte Frau Sylvia Pruß (Vorstandsvorsitzende, VDIV-BB, Straus-berg) über die aktuelle Situation der Einführung von gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung des Verwalterberufes (fachliche Mindestanforderungen, Pflichtversiche-rungen) und betonte mit Bezug auf die politische Diskussion, dass eine Umsetzung dieser Themen noch in dieser Legislaturperiode zu erwarten sei. Auf den Ergebnissen des letzten Seminars aufbauend, habe der Vorstand ein interessantes Programm zusammengestellt, welches den fachspezifischen Kenntnisstand der Beiräte als Bindeglied zwischen WEG und Verwaltung erhöhen kann.
Im ersten Beitrag des Seminars referierte Herr Rechtsanwalt Uwe Wanderer (Berlin) über die Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen der Eigentümergemeinschaft und legte dabei den Schwerpunkt auf die jeweiligen Beschlusskompetenzen sowie die Abgrenzungsprobleme zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum am Beispiel von Fensterreparaturen. Im An-schluss erläuterte Frau Sabine Leipziger von der VDIV-INCON GmbH (München) die Regulie-rung von Versicherungsschäden und informierte in fachlich kompetenter und kurzweiliger Form über die Stolperfallen und Haftungsrisiken der WEG.
Nach einer diskussionsreichen Mittagspause inklusive kleinem Imbiss trug Herr Rechtsanwalt Volker Grundmann (Mitglied des Vorstandes des VDIV-BB, Berlin) in einem umfassenden und fachlich exzellent unterlegten Vortrag zum Thema „Schäden am Sondereigentum: Wer haftet (und wer nicht)?“ vor. Hierbei zeigte er auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung unterschiedliche Schadenssituationen auf, die z.B. Schäden durch mangelhaftes Gemeinschaftseigentum, Schäden durch Dritte und Schäden durch Nachbarn betrafen. Interessant waren seine Ausführungen zu Schäden durch Verzögerungen infolge der Ablehnung von Maßnahmen durch andere Eigentümer bzw. durch den Verwalter. Großen Diskussionsbedarf ergab das Thema der Kompensation von Schäden am Gemeinschaftseigentum ohne direkte Verursachung durch die WEG in Abgrenzung zum Sondereigentum.
Im abschließenden Vortrag informierte Herr Horst Mai (München) von der gastgebenden Firma BRUNATA in altbewährter und fachlich kompetenter Weise über den aktuellen Stand der seit 1976 vorhandenen gesetzlichen Vorschriften zu Trinkwasserkontrollen und über die Brandmelderpflichten in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Im Schlusswort hob Frau Roswitha Pihan-Schmitt (Geschäftsf. Vorstand, VDIV-BB, Fürsten-walde/Spree) die konstruktive Diskussion sowie die strukturierten Fachvorträge heraus. Die Teilnehmer waren der Meinung, dass das Seminar einen erheblichen Erkenntnisgewinn für die Beiräte geliefert hat und viele bisher nicht bzw. nur teilweise bekannte Rechte und Pflichten nunmehr transparent erläutert wurden. Der VDIV-BB wird, so Pihan-Schmitt, auch im Jahr 2015 ein Seminar für WEG-Verwaltungsbeiräte fest einplanen.